DSGVO

EU-Richtlinie zur Datenschutzverordnung

Die neuen gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft auch Vereine. Denn auch sie gehen mit personenbezogenen Daten um, z.B. wenn es um die Mitgliedschaft in einem Verein geht.

Wichtig: Die Unterzeichnung der Einwilligungserklärung ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in unserem Verein. Ansonst drohen hohe Verwaltungsstrafen.

Sie finden hier die wichtigsten Punkte.

1. Vereine sind in der Pflicht, nur solche personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten, die zur Mitgliederbetreuung sowie Verwaltung und zum Verfolgen des Vereinsziels notwendig sind. Daten unserer Mitglieder werden nicht an Dritte weitergegeben.

Anmerkung: Bei uns werden ausschließlich folgende Daten verarbeitet:

 - Vor- und Nachname

-  Adresse (Straße, PLZ, Ort)

- Geburtsdatum

- Telefonnummer

- E-Mail Adresse

2. Gemäß neuer DSGVO bedarf es für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung solcher Daten eine eindeutige Einwilligungserklärung des Mitglieds. Das gilt übrigens auch für die Zusendung von Newslettern per Telefon, SMS oder E-Mail (z.B. für die Bekanntgabe von Turnieren). Vereine dürfen ihren Mitgliedern, nur nach einer entsprechenden Einwilligung Informationen zum Verein zusenden.

Anmerkung: Jedes Mitglied hat ab sofort eine Einwilligungserklärung zu unterzeichnen. Diese liegt jeden Samstag auf unserer Schießstätte auf. Mitglieder die nicht die Möglichkeit haben direkt vor Ort zu unterzeichnen, haben die Möglichkeit das Formular (weiter unten finden sie das Formular) auszudrucken, auszufüllen, einzuscannen und uns per E-Mail an die Vereinsadresse info@ssc-wilhelmtell zu senden.

3. Viele Vereine präsentieren sich und ihr Vereinsleben im Internet – zum Beispiel auf der Website und auf sozialen Netzwerken. Auch hier dürfen personenbezogene Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung des jeweiligen Mitglieds veröffentlicht werden. Zudem muss der Verein diese Einwilligung entsprechend dokumentieren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Möchte der Verein funktionsbezogene Daten veröffentlichen, etwa den Namen oder eine vereinsbezogene E-Mail-Adresse eines Funktionärs, kann das ohne Einwilligung geschehen.

Anmerkung: Auf der Homepage unseres Vereines gibt es keine Bekanntgabe von personenbezogenen Daten. Ohne Einwilligung kann man aber die Daten der Vorstandsmitglieder veröffentlichen, da die über das Vereinsregister sowieso jedermann zugänglich sind.

4. Ohne Einwilligung zulässig sind ebenfalls die Veröffentlichung von Ergebnissen aus Vorstandswahlen oder Jahreshauptversammlungen. Auch darf der Sportverein ohne Einwilligungen Ergebnisse aus Wettkämpfen oder Ranglisten mit Spielernamen veröffentlichen. Die Wettkämpfe werden öffentlich ausgetragen und daher entfällt hier die Einholung einer Bewilligung.

Anmerkung: Siehe Anmerkung Punkt 3. Ergebnislisten sind bei uns sowieso nur über einen speziellen Link abrufbar.

5. Wenn es um die Veröffentlichung von Fotos und Videos aus dem Vereinsleben im Internet geht spielt auch das Kunsturhebergesetz eine Rolle: Fotos und Videos dürfen erst nach Einwilligung der oder des Abgebildeten veröffentlicht werden. 

Anmerkung: Im Zuge der Einwilligungserklärung werden alle oben angeführten Punkte aufgeführt. Das zu ausfüllende Formular liegt am Schießstand auf.